Zuschüsse

Wenn Sie bei Fragen der Nachfolgeplanung die Leistungen von Resultate – Gesellschaft für Unternehmensentwicklung im Mittelstand mbH – in Anspruch nehmen, gibt es die Möglichkeit, für diese Beratung einen Zuschuss zu beantragen.

 

Denn für die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union ist die Sicherung des Wirtschaftsstandorts Deutschland eine der zentralen Aufgaben. Dazu zählt auch, dass wirtschaftlich gesunde Unternehmen dauerhaft als Arbeitgeber und Steuerzahler erhalten bleiben. Aus diesem Grund fördern sie die Beratung von Unternehmen im Themenfeld Unternehmensnachfolge durch großzügige Zuschüsse.

Informieren Sie sich auf dieser Seite über die Zuständigkeiten und Fördermöglichkeiten. Bei Fragen schicken Sie uns gerne eine Nachricht oder vereinbaren einen Termin mit uns.

Zuschüsse

Zuständigkeiten und Anspruch auf Förderung der Nachfolgeplanung

Zuständig für die Fördermittelzuweisung und Prüfung der Förderberechtigung ist in Deutschland das BAFA, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Wenn Sie Unternehmer sind und sich perspektivisch mit Ihrer eigenen Nachfolgeplanung beschäftigen wollen, können Sie über die Seiten der BAFA Ihren Anspruch auf Förderung prüfen. Das kann in bestimmten Fällen ein Zuschuss von bis zu 2.800 EUR sein.

Wie läuft die Beantragung von Zuschüssen konkret ab?

Hier finden Sie Antworten auf wichtige Fragen sowie relevante Links rund um die Beantragung von Zuschüssen im Zusammenhang mit der Nachfolgeplanung

  1. Was wird genau gefördert?
    Es wird die Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen („KMU“) in bestimmten Themenfeldern gefördert.
    externer Link: BAFA Unternehmensberatung
  2. Ist mein Unternehmen / Bin ich förderberechtigt?
    Bitte prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen die Anforderungen an ein KMU erfüllt und ob Sie die weiteren Förderkriterien erfüllen.
    Download Link: BAFA Antragsberechtigte KMU
  3. Wie hoch ist die Förderung?
    Seit dem 01. Januar 2023 gilt folgende Regelung:
    Die Förderung wird als Zuschuss zum Beratungsentgelt gewährt und beträgt in den alten Bundesländern 50% (max. jedoch 2.800 EUR) und in den Neuen Bundesländern 80% (max. jedoch 1.750 EUR) des Beratungsentgelts.
    Die jeweils gültige Förderrichtlinie erhalten Sie von der BAFA: (externer Link: BAFA)
  4. Wie hole ich mir diese Förderung?
    Die Antragstellung, die Einreichung des Verwendungsnachweises sowie das Hochladen zusätzlicher Unterlagen (Upload-Bereich) ist über das jeweilige Online-Portal möglich.
  5. Wie beauftrage ich Resultate mit der Beratung?
    Sie haben folgende Möglichkeiten:
    Nutzen Sie das Kontaktformular unten auf dieser Seite und lassen Sie uns eine Nachricht zukommen oder
    suchen Sie sich einen Termin für ein vertrauliches Vorgespräch aus.
Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Ziele finden und Ihre Unternehmensnachfolge rechtzeitig planen.